Da bei Wirbelfrakturen als Folge schwerer Unfälle meist auch Begleitverletzungen anderer Extremitäten und Organe vorliegen, ist es zwingend, dass solche Patienten in einem Spital der Unfallchirurgischen Maximalversorgung behandelt werden.
Nicht selten kommt es aufgrund der Wucht der Zerstörung zu einer Verlegung des Spinalkanales durch Bruchstücke des Wirbels und folglich zu einer Verletzung des Rückenmarks mit neurologischen Ausfällen, im schlimmsten Falle zu einer Tetra- oder Paraparese (Querschnittslähmung).
In vielen Fällen ist die Zerstörung des Wirbelkörpers so ausgedehnt, dass durch einen Eingriff durch den Brust- oder Bauchraum ein Implantat zum Wirbelersatz eingebracht werden muss.